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   BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89   

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https://dejure.org/1989,3713
BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89 (https://dejure.org/1989,3713)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1989 - 3 StR 369/89 (https://dejure.org/1989,3713)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1989 - 3 StR 369/89 (https://dejure.org/1989,3713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht bei Verurteilung - Auferlegung von Rechtsmittelkosten bei Teilerfolg des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 473 Abs. 4
    Notwendige Auslagen: Geringe Reduzierung der Gesamtfreiheitsstrafe

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.1988 - 3 StR 349/88

    Festlegung der Gerichtskosten und notwendigen Auslagen des Angeklagten im ersten

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
    Maßgebend für diese Ermessensentscheidung ist der Umfang des erreichten Teilerfolges (BGHR StPO § 473 IV Quotelung 4).
  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 553/86

    Maß des erreichten Teilerfolges hinsichtlich der Ermäßigung der Revisionsgebühr

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
    Zu berücksichtigen ist hierbei auch, ob der Angeklagte die angefochtene Sachentscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der neuen Verurteilung gelautet hätte (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1977 - 5 StR 467/77 und Beschluß vom 14. Dezember 1977 - 3 StR 443/77; BGHR StPO § 473 IV Quotelung 1 und § 465 II Billigkeit 1).
  • BGH, 12.02.1987 - 4 StR 224/87

    Revision - Reduzierung einer Einzelstrafe - Reduzierung der Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
    Er hat daher gemäß § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO die Kosten des insoweit gegen ihn geführten erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen, das kostenrechtlich eine Einheit bildet (BGHSt 18, 231; BGH NStZ 1982, 80; BGH StV 1987, 449).
  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 516/62
    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
    Er hat daher gemäß § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO die Kosten des insoweit gegen ihn geführten erstinstanzlichen Verfahrens zu tragen, das kostenrechtlich eine Einheit bildet (BGHSt 18, 231; BGH NStZ 1982, 80; BGH StV 1987, 449).
  • BGH, 14.12.1977 - 3 StR 443/77

    Billigkeitserwägungen im Fall einer Belastung des Rechtsmittelführer mit den

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
    Zu berücksichtigen ist hierbei auch, ob der Angeklagte die angefochtene Sachentscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der neuen Verurteilung gelautet hätte (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1977 - 5 StR 467/77 und Beschluß vom 14. Dezember 1977 - 3 StR 443/77; BGHR StPO § 473 IV Quotelung 1 und § 465 II Billigkeit 1).
  • BGH, 18.10.1977 - 5 StR 467/77

    Maßstäbe für die Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung nach § 473 Abs. 4

    Auszug aus BGH, 20.12.1989 - 3 StR 369/89
    Zu berücksichtigen ist hierbei auch, ob der Angeklagte die angefochtene Sachentscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der neuen Verurteilung gelautet hätte (BGH, Beschluß vom 12. Oktober 1977 - 5 StR 467/77 und Beschluß vom 14. Dezember 1977 - 3 StR 443/77; BGHR StPO § 473 IV Quotelung 1 und § 465 II Billigkeit 1).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2007 - 2 Ws 10/07

    Kostenentscheidung nach Teilerfolg einer Berufung in Strafsachen:

    Angesichts der hier gegebenen besonderen Sachlage kommt es auch nicht entscheidend darauf an, dass im Rahmen der nach § 473 Abs. 4 StPO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in der Regel auf den Grad des erzielten Teilerfolgs sowie darauf abzustellen ist, ob der Angeklagte die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der neuen Verurteilung gelautet hätte (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 5).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 119/99

    Gesamtstrafenbildung; Erledigung; Vorherige Zahlung

    Durch die geringfügige Ermäßigung der Einzelstrafe um drei Monate gegenüber der in beiden vorangegangenen landgerichtlichen Entscheidungen erkannten Strafe ist das Gewicht der Rechtsfolgenentscheidung nicht derart gemindert worden, daß es unbillig wäre, dem Angeklagten die gesamten Rechtsmittelkosten aufzuerlegen, zumal er auch eine Verurteilung in dem jetzigen Umfang nicht akzeptiert hätte, wie sich aus der erneuten Revisionseinlegung ergibt (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 5 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1999 - 3 StR 651/98).
  • BGH, 11.02.1999 - 3 StR 651/98

    Kostenpflicht des Angeklagten im Verfahren erster Instanz und der Revision

    Es ist auch nicht unbillig, den Angeklagten mit den gesamten Kosten der Rechtsmittelinstanz zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO), da er auch eine Verurteilung in dem Umfang, wie sie jetzt erfolgt ist, nicht akzeptiert hätte, wie sich aus dem seinerzeitigen umfassenden Aufhebungsantrag und der erneuten Revisionseinlegung ergibt (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 5).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1996 - 1 Ws 208/96
    Bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist zwar nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 5. Februar 1996 - 1 Ws 70/96; vom 9. August 1994 in VRS 88, 53, 54 f. = MDR 1995, 209, 210 = StV 95, 308, 309, vom 9. Juni 1994 in NStE Nr. 18 zu § 473 StPO ; vom 17. Oktober 1985 in JurBüro 1986, 412; vom 21. Oktober 1980 - 1 Ws 620/80 sowie vom 2. September 1980 - 1 Ws 318/80) und allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ( BayVerfGH NJW 91, 1809 = NStE Nr. 13 zu § 473 StPO ; BGH NStE Nr. 9 zu § 473 StPO = BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 5; BGH bei Miebach NStZ 89, 221 = BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 4; BGH NStZ 1987, 86 = NStE Nr. 1 zu § 473 StPO = BGHR StPO § 473 Abs. 4 Quotelung 1; BGH GA 1986, 418; BGH GA 1978, 241 f.; Löwe/Rosenberg-Hilger, 24. Aufl., § 473 , Rn. 51 m.w.N.; Karlsruher Kommentar (KK)-Schimansky, StPO , § 473 , Rn. 7 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 473 , Rn. 26 m.w.N.) zu berücksichtigen, ob der Rechtsmittelführer die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie so gelautet hätte wie die auf das Rechtsmittel hin ergangene.
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